|
Die August-Ausgabe 2026 von Lagoonscapes, einer wissenschaftlichen Zeitschrift der Universität Venedig, widmet sich den Rechten der Natur im Allgemeinen und im Speziellen den Rechten europäischer Gewässer.
Ein Aufsatz der beiden Mit-Initianten Markus Schärli-Reinhard und Angelo Breda widmet sich der Reuss-Initiative aus rechtsphilosophischer und demokratischer Sicht unter dem Titel Rights of Nature: Legal Philosophy Meets Democracy. Der Aufsatz behandelt die rechtlichen und demokratischen Aspekte der Einführung von Rechtspersönlichkeit und Grundrechten für die öffentlichen Gewässer im Kanton Luzern. Dies verlangt die Reuss-Initiative, welche die Gewässer im Kanton rechtlich als eigenständige Subjekte mit Grundrechten anerkennen will. Wasser soll zudem als Grundrechte Anspruch auf Existenz und ökologische Unversehrtheit haben, umgesetzt durch eine entsprechende gesetzliche Regelung. Gegenwärtig sind nur Menschen und eine beschränkte Anzahl juristischer Konstrukte in Form von juristischen Personen rechtsfähig; Gewässer sind heute noch keine solche juristische Person. Ohne rechtliche Persönlichkeit können Gewässer vor Gericht keinen Schutz gegen Umweltzerstörung geltend machen, was für ihren schlechten Zustand mitverantwortlich ist und ihre Verschlechterung verstärkt. Erfahrungen aus früheren Initiativen Es gab in der Schweiz den Versuch, nicht menschlichen Lebewesen Grundrechte zu verleihen. Die sogenannte «Primaten-Initiative» im Kanton Basel geriet allerdings mit bundesrechtlichen Bestimmungen in Konflikt. Konkret wäre der Schutz der Primaten bei Annahme der Initiative grösser gewesen, als es das sogenannte «Tierschutzgesetz» gefordert hätte. Damit hätte die chemische Industrie auf kantonaler Ebene den Schutz durch das eidgenössische Tierschutzgesetz verloren. Ein Bundesgerichtsentscheid hat die Wirkung der Initiative deshalb eingeschränkt. Sie wurde trotzdem abgelehnt. Umweltbelange auf Kantonsebene müssen mit Bundesgesetzen in Einklang stehen. Die Reuss-Initiative wurde deshalb so formuliert, dass sie in Einklang mit Bundesrecht ist. Politische Mobilisierung und gesellschaftlicher Wandel Für einen nachhaltigen Erfolg, das heisst die Annahme der Reuss-Initiative, braucht es allerdings auch eine öffentliche Empörung gegen Umweltzerstörung, die Wasserverschmutzung und den Wassermangel. Solange die Bürgerinnen und Bürger die Problematik nicht anerkennen, ist auch ein Wandel unwahrscheinlich. Wobei die rechtliche Anerkennung allein nicht reicht; es bräuchte nach der Annahme der Initiative auch eine effektive und kompetente Überwachung. Deshalb fordert die Initiative nicht nur eine effiziente, sondern auch eine unabhängige Vertretung. Internationale Fälle wie die Rechte der Natur in Ecuador (Pachamama) zeigen, dass die Vertretung nicht durch die staatliche Verwaltung ausgeführt werden darf, wenn ein besserer Schutz der Gewässer erreicht werden soll. Bedeutung gesellschaftlicher Akzeptanz Gesetzesänderungen erfordern Mehrheiten, die durch öffentliche Empörung mobilisiert werden. Öffentliche Unterstützung wächst vor allem bei sichtbarem Umweltleid und mangelnder Wasserqualität. Ob dieser Zustand im Kanton Luzern bereits erreicht ist, angesichts des schlechten Zustands der Gewässer, wird sich am Tag der Abstimmung zeigen. Viele Fischarten in Schweizer Flüssen, darunter Lachs und Meerforelle, sind ausgestorben. Ursachen sind Verbauungen, Verschmutzung und nicht nachhaltige Wassernutzung. Pestizide und Ewigkeits-Chemikalien wie PFAS belasten das Wasser und die Lebewesen. Seit 50 Jahren wird das Gewässerschutzgesetz kaum umgesetzt. Grundwasser und Quellen können nicht mehr genutzt werden. Seen müssen künstlich belüftet werden. Deshalb fordert die Reuss-Initiative den Luzerner Gewässern eigene Rechte zu geben, sie nicht nur als Objekte der menschlichen Nutzung zu sehen, sondern sie als eigenständige Subjekte zu behandeln. Letztlich auch im Interesse der Menschen. Schärli-Reinhard, M. / Breda, A. Rights of Nature: Legal Philosophy Meets Democracy. The Swiss Cantonal Reuss-Initiative. In Lagoonscapes, issue 6 | 1 | 2026, Rights of Nature and European Water Bodies: Ways of Relating from the Confluence, S. 77-92
0 Kommentare
Murnauer Moos, welches durch die Loisach geformt wurde und für seinen Wasserhaushalt auf den Fluss angewiesen ist. Am 15. September 2026 trafen sich auf Einladung des Loisachbündnis Vertreterinnen und Vertreter des Whanganui Flusses, des Mar Menor, der Loisach, der Isel und der Reuss, um sich enger zu vernetzen und auszutauschen.
Eingeladen waren auch Künstlerinnen und Künstler, Wissenschafterinnen und Wissenschafter. Speziell interessant für die Reuss-Initiative waren aus wissenschaftlicher Sicht die Ergebnisse von Tina Rametsteiner, welche 200 Rechtsquellen zu den Rechten der Natur untersucht und verglichen hat. So ist eine wichtige, wenn auch nicht überraschende Erkenntnis, dass je höher die Stellung der Rechte der Natur im Rechtssystem verankert sind, umso vorteilhafter ist es für deren Durchsetzung. Deshalb verlangt die Reuss-Initiative eine Verfassungsänderung. Meist werden ganze Ökosysteme oder Wassereinzugsgebiete mit Rechten versehen, welche die ökologische Vernetztheit abbilden. Deshalb werden mit der Reuss-Initiative alle Gewässer im Kanton Luzern mit entsprechenden Grundrechten ausgestattet. Diese Grundrechte umfassen in der Regel ein Recht auf Existenz, Erhaltung und Wiederherstellung. Wobei auch Pflichten Teil des Schutzbereichs sind. Genau so sieht es auch die Reuss-Initiative vor. Diese Grundrechte sind in den untersuchten Rechtskreisen keine absoluten Rechte. Menschen dürfen die Natur weiterhin nutzen – allerdings werden die Rechte der Menschen im Einzelfall mit den Rechten der Natur abgewogen. Bei der Frage, wer die Natur vertritt, unterscheidet Rametsteiner drei Modelle:
Die Schlussfolgerung von Tina Rametsteiner ist, dass wirkungsvoll ausgestaltete Rechte der Natur gegenüber geltendem Recht einen vollständigeren Schutz gewährleisten und dieser Schutz lückenloser durchsetzbar sei. Wie aber sähe dies konkret aus mit der Annahme der Reuss-Initiative? Da ein Fluss oder See nicht selbst handeln kann, müsste das rechtliche Konstrukt als selbständige mit Rechtspersönlichkeit ausgestatte öffentlich-rechtlichen Anstalt ausgestaltet sein. Konkret müssten vier Kernbereiche geregelt werden: 1. Gesetzliche Verankerung und Rechtsform
Da die juristische Person handlungsunfähig ist, benötigt sie Organe, die stellvertretend für sie agieren. Das Gesetz könnte folgende Strukturen schaffen:
Um unabhängig agieren zu können ist die öffentlich-rechtliche juristische Person in jedem Fall mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten. Damit der Staatshaushalt nicht zusätzlich finanziell belastet wird, müssen entsprechende Mittel umgeleitet werden – indem zum Beispiel Wasserzinsen oder Zahlungen für Wasserentnahmen direkt an die Gewässer bezahlt werden. Zudem fliessen natürlich auch Schadenersatzzahlungen in die Kasse der Gewässer. Überproduktion belastet das Wasser im Kanton LUDie Tierhaltung im Kanton Luzern spiegelt sich im Wasser. Sauberes Wasser ist Lebensgrundlage, Gesundheitsfaktor und wirtschaftliche Basis. Gewässer zeigen Belastungen nicht nur als kurzfristigen Einzelfall, sondern vor allem als langsame, systematische Überführung von Nährstoffen aus der Landwirtschaft in Seen, Bäche, Flüsse – und in die Grundwasserschichten darunter.
Im Zentrum stehen dabei Gülle und Mist aus intensiver Tierhaltung. Besonders problematisch wird die Situation, wenn Tierhaltung regional übergewichtet ist und nur begrenzte Flächen zur Nährstoffverwertung vorhanden sind. Kommt hinzu, wie das im Kanton Luzern der Fall ist, dass ein Teil des Futters importiert wird, kann der Nährstoffkreislauf aus Sicht der Landwirtschaft zwar ökonomisch funktionieren, ökologisch aber gerät er aus dem Gleichgewicht: Nährstoffe fallen als Exkremente vor Ort an, können jedoch nicht im gleichen Umfang lokal zurückgeführt werden, ohne dass ein Teil den Weg ins Gewässersystem findet. Diese schädliche Ursache-Wirkungs-Kette ist ein wesentlicher Grund, die Reuss-Initiative zu unterstützen. Luzern: Hohe Tierdichte bei knapper Fläche Im Kanton Luzern steht die Schweineproduktion im Vergleich zur regionalen Nachfrage im Vordergrund: - rund 400’000 Schweine - etwa 30% des Schweizer Schweinebestands - bei nur ca. 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche Damit entsteht ein Missverhältnis: Die Produktion übersteigt den Eigenbedarf der Luzerner Bevölkerung deutlich, wodurch überschüssige Mengen über den Markt abgesetzt werden müssen, zum Teil sogar im Ausland. In der Folge fallen im Kanton entsprechend grosse Güllemengen an. Dieser Überschuss an Nährstoffen kann in regionalen Kreisläufen nicht sinnvoll verwertet werden. Denn die nachhaltige Verwertung hängt von Flächen, Böden und Bewirtschaftung ab. Wo die Nährstofflast das regionale Verwertungspotenzial überschreitet, steigt das Risiko für Einträge in die Gewässer. (vgl. [1] Tagblatt; [3] Lustat; [4] Luzerner Zeitung) Mehr Schweine → mehr Gülle/Mist → mehr Nährstoffdruck auf Gewässer Der Zusammenhang zwischen Tierhaltung und Wasserbelastung ist grundsätzlich chemisch-ökologisch: - In Gülle und Mist stecken insbesondere Stickstoff (N) und Phosphor (P). - Wenn diese Stoffe über Ausbringung und Bewirtschaftung nicht im passenden Umfang und zur richtigen Zeit in den landwirtschaftlichen Produktionskreislauf eingebunden werden, entstehen Nährstoffüberschüsse. - Je nach Wetter, Boden und Management gelangen Nährstoffe in Oberflächengewässer und werden zeitverzögert ins Grundwasser verlagert. Die Reuss-Initiative ist deshalb ein notwendiger Schritt, um diese Probleme grundlegend anzugehen. Es geht nicht primär um einzelne Ereignisse, sondern um die systemische Frage, ob die regional gewachsene Produktionsintensität die ökologischen Folgen tragen kann. Importiertes Futter verstärkt den Kreislaufbruch Ausländisches Futter spielt eine Rolle, weil es den Nährstoffkreislauf räumlich und strukturell verschieben kann: Wird ein Teil des Futters importiert, entsteht ein Produktionssystem, in dem Tiere vor Ort gehalten und gemästet werden, während die Inputseite nicht zwingend aus dem regionalen Nährstoffhaushalt gespeist ist. Dadurch entstehen lokale Überschüsse, die früher oder später in den Wasserkreislauf gelangen. Neben Futtergetreide wie Weizen, Mais und Gerste, wird auch Soja eingeführt. Die Schweiz ist diesbezüglich stark vom Ausland abhängig. (vgl. SRF zu „Soja statt Säue“; [2] Luzern-wird-klimaneutral; [3] Luzerner Zeitung) Folgen für Gewässer: Phosphor, Stickstoff und Sauerstoff Mehrere Belastungsmechanismen wirken zusammen: Phosphor: Überdüngung und Artenverschiebungen Phosphor: ist ein zentraler Treiber der Überdüngung. Zu hohe Einträge fördern typischerweise: - starkes Algenwachstum - veränderte Artenzusammensetzung - weniger Licht im Gewässer und damit Folgeschäden für die Ökologie Im Kanton Luzern sind vor allem der Baldeggersee, der Sempachersee und der Hallwilersee mit einer chronisch erhöhten Belastung konfrontiert. (vgl. [1] UWE Luzern – Seensanierung; [2] Tagblatt-Kommentar) Sauerstoffmangel: Technische Belüftung als Hinweis auf starke Beeinträchtigung Wenn Algen und organische Substanzen absterben, wird beim Abbau Sauerstoff verbraucht. Das kann zu Sauerstoffarmut im Tiefenwasser führen und damit die Lebensbedingungen für Fische und andere Organismen verschlechtern. Dass betroffene Seen teils über lange Zeit mit künstlicher Belüftung unterstützt werden, zeigt klar, dass die Belastung nicht nur punktuell ist. (vgl. [1] WOZ; [2] UWE Luzern – Seensanierung) Stickstoff/Nitrat: Risiko für Grund- und Trinkwasser Stickstoff wirkt häufig über den Boden- und Grundwasserkreislauf. Überschüssiger Stickstoff kann zu Nitrat werden und ins Grundwasser gelangen. Das betrifft nicht nur die Ökologie, sondern auch die Wasserressource, aus der später Trinkwasser gewonnen wird. (vgl. [1] Swissveg/Proviande-Umweltkontext; [5] Luzerner Zeitung Leserbriefe) 4) Akute Einträge bleiben ein Risiko Neben schleichenden Prozessen gibt es akute Einträge, etwa bei Fehlanwendungen oder Havarien im Zusammenhang mit der Gülleausbringung. Solche Ereignisse können zu Verunreinigungen und Fischsterben führen – und verursachen zusätzlich hohe Folgekosten für die Bewältigung. (vgl. [1] Pronatura LU; [2] Luzerner Zeitung Gewässerverschmutzung) Warum „Gegensteuer“ allein nicht genügt: Programme statt Ursache Im Kanton Luzern existieren Massnahmen (z. B. Phosphorprojekt, Beiträge zur Ressourcen- und Ressourceneffizienz). Diese Massnahmen lösen das Problem nicht. Eine nachhaltige Gewässersanierung muss dort ansetzen, wo die Nährstoffmengen entstehen: bei der regional zu hohen Tierdichte und damit bei den Gülle-/Mistmengen. Ein Ausgleichssystem kann Prävention nicht ersetzen. Entscheidend ist, dass die Belastung so begrenzt wird, dass Gewässer ihre „ökologische Unversehrtheit“ erreichen können – und nicht dauerhaft durch technische oder organisatorische Massnahmen stabilisiert werden müssen. (vgl. [1] SP Sursee; [2] lawa.lu.ch Direktzahlungen & Ressourceneffizienz; [3] Phosphorprojekt) Überregionaler Absatz ist kein Freibrief Selbst wenn ein Teil der Produktion ausserhalb des Kantons konsumiert wird, ändern sich die ökologischen Fakten nicht: Gülle und Mist fallen lokal an. Die Nährstoffmengen werden dort erzeugt, wo die Tiere gehalten werden – und damit auch dort, wo die Gewässer Risiken tragen. (vgl. SRF; [4] Luzerner Zeitung zu Bestand) Reuss-Initiative: Warum Grundrechte und Rechtsschutz für alle Gewässer zentral sind Die Reuss-Initiative wirkt verfassungsrechtlich und löst die Probleme grundsätzlich. - Die Initiative geht nicht nur von Appellen aus, sondern zielt auf wirksame und durchsetzbare Schutzansprüche ab. - Gewässer sind in Einzugsgebieten und Grundwasserzusammenhängen verbunden. Was in einem Abschnitt oder Zulauf belastet wird, wirkt zeitversetzt in der gesamten Systemkette. Wenn Gewässerschutz ernst genommen wird, braucht es einen Rahmen, der nicht nur freiwillige Programme ermöglicht, sondern die Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche der Gewässer sicherstellt. Fazit Die Situation im Kanton Luzern zeigt exemplarisch, wie intensive Tierhaltung – begünstigt durch importierte Futtermittel – zu Nährstoffüberschüssen führt, die Gewässer belasten, die Lebensbedingungen verschlechtern und damit auch Artenvielfalt und Wasserqualität langfristig beeinträchtigen. Die Reuss-Initiative trägt dieser Realität Rechnung, indem sie Gewässer als schutzwürdige Rechtssubjekte in der Verfassung verankert und den Kanton Luzern in die Pflicht nimmt, den Schutz wirksam umzusetzen. Folgendes würde sich mit der Annahme der Reuss-Initiative ändern: - Verbindlichere Schutzansprüche für Gewässer: Die öffentlichen Gewässer erhalten Grundrechte und Rechtspersönlichkeit, inkl. Anspruch auf Existenz und ökologische Unversehrtheit. - Durchsetzung statt nur Programme: Die Ansprüche aus dem Gewässerschutzgesetz können wirksam und unabhängig geltend gemacht und durchgesetzt werden. - Druck zur Reduktion der Ursachen: Damit der ökologische Zustand erreicht wird, steigt der Handlungsdruck, die Nährstoffbelastung strukturell zu senken (nicht nur die Bewirtschaftung punktuell zu verbessern). - Bessere Voraussetzungen für Artenvielfalt und Wasserqualität: Weniger Phosphor-/Stickstoffeinträge bedeuten weniger Überdüngung, stabilere Sauerstoffverhältnisse und bessere Lebensräume in den Gewässern. Quellen: [1] Tagblatt: Kanton Luzern muss seine verschärften Gülle-Regeln kritisch überprüfen. (Kommentar) https://www.tagblatt.ch/meinung/kommentare/kanton-luzern-muss-seine-verschaerften-guelle-regeln-kritisch-ueberpruefen-ld.1232598 [2] Luzern-wird-klimaneutral: Ernährung (Abschnitt/Einordnung zur Ernährung und Tierhaltung) https://luzern-wird-klimaneutral.ch/ernaehrung/ [3] LUSTAT Statistik Luzern: Landwirtschaft (Analyse/Statistik, u. a. Struktur der Landwirtschaft) https://www.lustat.ch/analysen/wirtschaft-arbeit/2021/landwirtschaft [4] Luzerner Zeitung: Luzerner Schweinebestand fällt unter 400’000 Tiere. https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/kanton-luzern/luzerner-schweinebestand-faellt-unter-400000-tiere-ld.4202992 [5] Luzerner Zeitung: Leserbriefe (Nitrat/Trinkwasser/Grundwasser-Kontext). https://www.luzernerzeitung.ch/meinung/leserbriefe-lz/artikel-ld.4197437 [6] SRF: Schweine in Kanton Luzern: „Soja statt Säue“ – Luzerner Bauern sollen weg von der Tierhaltung. https://www.srf.ch/news/schweiz/schweinekanton-luzern-soja-statt-saeue-luzerner-bauern-sollen-weg-von-der-tierhaltung [7] UWE Luzern (Amt für Umwelt und Energie): Seensanierung / Seen / Seesanierung. https://uwe.lu.ch/themen/gewaesser/Seen/Seensanierung [8] WOZ: Baldeggersee: Lotteriegelder gegen das Desaster mit der Gülle. https://www.woz.ch/1615/baldeggersee/lotteriegelder-gegen-das-desaster-mit-der-guelle [9] Pronatura Luzern: Wieder Gülle im Bach: Gefahr für Gewässerlebensräume. https://www.pronatura-lu.ch/de/2025/wieder-guelle-im-bach-gefahr-fuer-gewaesserlebensraeume [10] Lawa/LU (Landwirtschaftliche Abteilung des Kantons Luzern): Beiträge / Ressourcen- und Ressourceneffizienz / (u. a.) Phosphorprojekt. https://lawa.lu.ch/Landwirtschaft/Naehrstoffe_Ressourcenschutz/Wasser/Phosphorprojekt [11] Swissveg / Proviande (Umweltkontext): Proviande-Studie Umwelt. https://www.swissveg.ch/de/proviande-studie-umwelt?language=de |
AutorenHier schreiben Personen, welche die Reuss-Initiative unterstützen. Archives
Oktober 2026
Categories |
RSS-Feed