Unterschiedliches Naturverständnis, eine Lösung: Die Forderung der Initiative ist klar: die Reuss soll eine Rechtspersönlichkeit erhalten.
Alle, die dieses Anliegen bejahen, werden dies aus eigenen Beweggründen tun. Für die meisten steht wohl der Natur- und Landschaftsschutz an erster Stelle. Bei genauerem Hinschauen zeigen sich noch andere Zusammenhänge wie etwa das fundamentale Verhältnis von Mensch und Natur, mit dem wiederum eine ganze Reihe von umfassenden Fragestellungen verbunden ist. Zentrum der Natur? Beispiele für Fragen und entsprechende Antworten lassen sich leicht finden. Aus der Perspektive der verschiedenen Anthropologien konzentrieren sich viele Fragen um das Hauptproblem, ob der Mensch das Zentrum der Natur sei (Anthropozentrismus) oder lediglich ein Teil von ihr. Wenn wir unseren Fokus auf das Naturverständnis als solches richten, stossen wir auf die Grundfrage, ob die Natur sich selber genüge und damit als göttlich zu verstehen sei (Pantheismus) oder ob wir sie als Schöpfung begreifen sollen. Können Vertreterinnen und Vertreter aller angedeuteten Varianten der Reuss-Initiative zustimmen? Aus folgendem Grund kann ich diese Frage mit einem klaren Ja beantworten. Die Initiative operiert unmissverständlich und ausschliesslich aus der rechtsstaatlichen Perspektive: die Rechtsgeschichte zeigt, dass das Instrument der Rechtspersönlichkeit ein zentrales Element unseres Rechtssystems darstellt. Sobald etwas, sei es eine Tiergemeinschaft, sei es ein Immobilien-Konglomerat oder was immer, eine „Rechtspersönlichkeit“ erhält, kann dieses Rechtssubjekt von den verschiedenen Rechtsmitteln, die letztlich durch den Staat gestützt werden, profitieren. Für einen effektiven und effizienten Natur- und Landschaftsschutz heisst das, dass dieser vor Gericht durchgesetzt werden kann, wenn Empfehlungen wirkungslos bleiben und die Verwaltung die Gesetze nicht durchsetzt. Den Naturschutz ernst nehmen Wer nun vor der Frage steht, ob er die Initiative unterstützen soll oder nicht, dem stellt sich die Frage: Möchte ich, dass mit dem Natur- und Landschaftsschutz auf rechtsstaatlichem Niveau ernst gemacht wird, oder begnüge ich mich mit Empfehlungen, die oft nicht ernst genommen werden. Es kann durchaus sein, dass ein Ja für eine Rechtspersönlichkeit rein juristisch motiviert ist, dass ein pantheistisch die Natur als die grosse Mutter verehrender Mensch die Initiative annimmt, oder dass jemand im Sinne der christlichen Schöpfungsvorstellung das Anliegen der Initiative unterstützt. Was immer die eigene weltanschauliche Sicht auf die Natur prägt, mit einem JA zur Reuss-Initiative, wird man diesem persönlichen Beweggrund gerecht. Hans Widmer
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Oktober 2026
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