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Am 2. Oktober 2026 trafen sich die Klimagrosseltern Zentralschweiz zu einer Wanderung um den Flachsee – ein Stück der Reuss von nationaler Bedeutung als Wasser- und Zugvogelreservat. Allerdings, das wurde durch die Ausführungen von Josef Fischer, Biologe und ehemaliger Fachstellenleiter des Naturschutzinformationszentrum Zieglerhaus der Stiftung Reusstal, klar – so natürlich diese Flusslandschaft auf den ersten Blick erscheint, so ist sie durchwegs menschengemacht. Es ist nicht die Reuss, welche sich neue Wege bahnte, Sandbänke und Inseln und den Vögeln Lebensraum schuf – die Kiesbänke mussten aufwändig von Menschenhand künstlich geschaffen werden. Allerdings hätte es schlimmer kommen können für Fluss und die Natur. Josef Fischer zeigte Archiv-Pläne aus den späten 50er Jahren, welche über zwei Dutzend Schleusen vorsahen, um die Reuss bis hinunter zur Aare schiffbar zu machen. Eingeladen war auch eine Vertretung der Reuss-Initiative, um sich mit den Klimagrosseltern auszutauschen. Die Klimagrosseltern hatten im Vorjahr mit ihrer Sammeltätigkeit einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Einreichung der notwendigen Unterschriften geleistet.
Von den Klimagrosseltern wurden grundsätzliche Fragen gestellt und im Rahmen der Wanderung beantwortet. Wie ist es dazu gekommen, die Rechte der Natur zu schützen? Als Vater der Idee wird in der Regel der Richter und Professor Christopher D. Stone genannt, dessen Aufsatz «Should trees have standing» aus dem Jahr 1972, die Idee populär machte. Zudem ist ein uraltes Rechtsmittel aus dem englischen Rechtssystem ebenfalls historisch interessant, das Prinzip des habeas corpus, eines der wichtigsten Grundrechte der Rechtsgeschichte das Bürger vor willkürlicher Verhaftung und staatlicher Freiheitsentziehung schützt. Im übertragenen Sinn kann man argumentieren, dass Eingriffe in das Ökosystem der Gewässer, die Verbauungen, Trockenlegungen usw. einer Freiheitsentziehung gleichkommen und die Natur in diesen Fällen auch die Möglichkeit haben sollte, ein Gericht anzurufen. Und dann gibt es die Rechtsphilosophie, von der man diese Recht auch herleiten kann. Interessant sind diesbezüglich drei rechtsphilosophische Ansätze in ihrer Kombination: 1 Hannah Arendt / Das Recht auf Rechte «das Recht, niemals ausgeschlossen zu werden von den Rechten, die sein Gemeinwesen garantiert» 2 Gustav Radbruch / Radbruchsche Formel «wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewusst verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ‘unrichtiges Recht‘, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur.» 3 Niklas Luhman / John Rawls / Tom Reagan / Verfassungsverfahren hinter dem Schleier des Nichtwissens
Bekannt sind vor allem in Südamerika Equador (Pacha Mama), Bolivien (Pachamama), Kolumbien (Atrato) oder Peru (Rio Maranon, Titicacasee). Und aktuell hat im September der Präsident von Panama, José Raúl Mulino, vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen angekündigt, dass sein Land eine internationale Initiative zur Anerkennung der universellen Rechte der Natur anführen werde. In Neuseeland sind bisher drei Natureinheiten mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet worden: Te Urewera (2014), der Whanganui / Te awa tupua (2027) und der Taranaki Maunga (2025). In Europa gibt es ebenfalls viele Bewegungen. Versteht man Initiative als Bemühung des Volkes etwas zu erreichen, gibt es an sehr vielen Orten entsprechende Aktivitäten. Versteht man Initiative als klar definiertes politisches Instrument in unseren europäischen Rechtssystemen, dann wurde bisher nur jene für das Mar Menor in Spanien, erfolgreich umgesetzt. Am Anfang stand ein Volks-Initiative, welche von über 600'000 Stimmberechtigten unterschrieben wurde. 2022 hat das Mar Menor eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten. Auf europäischer Ebene wurde soeben eine Initiative lanciert. Es müssen eine Million Unterschriften gesammelt werden. Am ähnlichsten der Reuss-Initiative ist die entsprechende Initiative für die Odra in Polen. Der Gesetzentwurf zur Anerkennung der Oder als juristische Person hat im polnischen Parlament (Sejm) das erste Leseverfahren erfolgreich durchlaufen und wurde an zuständige Ausschüsse überwiesen. Wie wird es umgesetzt, welche Körperschaften sind zuständig, verantwortlich? Das wird überall ein bisschen anders umgesetzt. Whanganui: Zwei Personen, welche durch einen dreiköpfigen Rat und ein grösseres Komitee unterstützt und beraten wird:
Beim Mar Menor ist die Vertretung viel breiter aufgestellt. Es gibt drei institutionelle Vertretungsgremien
Man kann – um mal diese zwei Vertretungsmöglichkeiten zu sehen, dies aus ökozentrischer, juristischer und ökonomischer Sicht betrachten. Wir haben uns folgendes überlegt – wir schlagen eine öffentlich-rechtliche juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit vor, welches aus einem kleinen Expertengremium besteht. Gibt es Streit mit Bauern, die für die Renaturierung kein Land hergeben wollen. Eine interessante Frage, vor allem wegen der beiden Wörter: Hergeben und Streit. Die erste Frage ist: Hergeben oder Zurückgeben. Ein Fluss verlangt nicht nach mehr, als was ihm einmal gehört hat. Mangelnder rechtliche Schutz führ immer zur Ausbeutung – egal ob Sklaven, Frauen oder Natur. Wer keine eigenen Rechte geltend machen kann, wer diese nicht vor Gericht einfordern kann, riskiert immer ausgebeutet zu werden. Dann das Wort «Streit»: Streit entsteht in der Regel, weil ein Missverständnis betreffend die Interessen oder effektiv eine Interessendivergenz besteht. Das Recht und die Gesetze regeln, wie ein solcher Streit gelöst werden kann, wenn sich zwei Parteien nicht einig werden. Und genau hier setzt die Initiative an: um von diesem Schutz der Gesetze und der Gerichte gebrauch machen zu können, braucht es eine Rechtspersönlichkeit. Das ist in unserem Rechtssystem nun mal so geregelt. Wer keine Rechtspersönlichkeit hat, hat keinen einklagbaren Schutz.
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AutorenHier schreiben Personen, welche die Reuss-Initiative unterstützen. Archives
September 2026
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