Medienanfragen : reuss@reuss-initiative.ch +41 41 422 16 18
Die Reuss-Initiative wurde am 15.1.2026 mit 5460 Unterschriften eingereicht.
Nach der Einreichung wird der Regierungsrat gemäss § 141 Stimmrechtsgesetz StRG das Zustandekommen der Initiative feststellen.
Innerhalb eines Jahres, seit das Zustandekommen der Initiative veröffentlicht wurde, muss der Regierungsrat gemäss § 82b Kantonsratsgesetz dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf für dessen Stellungnahme unterbreiten.
Markus Schärli, Präsident des Vereins Rechtsperson Reuss, dankte den anwesenden Unterstützern und Sammlern für ihr Engagement. Die vielen Stunden auf der Strasse im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern hätten gezeigt, dass sich immer mehr Menschen bewusst sind, dass die Natur im Allgemeinen und die Gewässer im Speziellen, nicht mehr ohne den Schutz einer eigenen Rechtspersönlichkeit und eigener Grundrechte auskommen können. „Die Gewässer im Kanton Luzern sind teilweise in einem desolaten Zustand, weil das Gewässerschutzgesetz nicht eingehalten und vom Kanton nicht durchgesetzt wird. Wenn wir schon abstrakten juristischen Konstrukten wie Aktiengesellschaften Rechtspersönlichkeit zugestehen, wie viel mehr sollten wir der lebendigen Natur, dieses Recht auf Rechte gewähren. Geben wir den Gewässern die Rechte, die sie als Teil unserer Gesellschaft verdienen.“
Innerhalb eines Jahres, seit das Zustandekommen der Initiative veröffentlicht wurde, muss der Regierungsrat gemäss § 82b Kantonsratsgesetz dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf für dessen Stellungnahme unterbreiten.
Markus Schärli, Präsident des Vereins Rechtsperson Reuss, dankte den anwesenden Unterstützern und Sammlern für ihr Engagement. Die vielen Stunden auf der Strasse im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern hätten gezeigt, dass sich immer mehr Menschen bewusst sind, dass die Natur im Allgemeinen und die Gewässer im Speziellen, nicht mehr ohne den Schutz einer eigenen Rechtspersönlichkeit und eigener Grundrechte auskommen können. „Die Gewässer im Kanton Luzern sind teilweise in einem desolaten Zustand, weil das Gewässerschutzgesetz nicht eingehalten und vom Kanton nicht durchgesetzt wird. Wenn wir schon abstrakten juristischen Konstrukten wie Aktiengesellschaften Rechtspersönlichkeit zugestehen, wie viel mehr sollten wir der lebendigen Natur, dieses Recht auf Rechte gewähren. Geben wir den Gewässern die Rechte, die sie als Teil unserer Gesellschaft verdienen.“
Mitglieder des Initiativkomitees lancieren die Reuss-Initiative Photos: Marianne Schulze
v.l.n.r. Markus Schärli, Hansruedi Aregger, Helen Reinhard, Angelo Breda, Rahel Estermann (nicht auf dem Bild sind die Mitglieder Hans Widmer und Vagias Karavas)
v.l.n.r. Markus Schärli, Hansruedi Aregger, Helen Reinhard, Angelo Breda, Rahel Estermann (nicht auf dem Bild sind die Mitglieder Hans Widmer und Vagias Karavas)
26. April 2025 Lancierung der Reuss-Initiative
Die Reuss und alle öffentlichen Gewässer im Kanton Luzern sollen Grundrechte und Rechtspersönlichkeit erhalten. Dies verlangt unsere Volksinitiative im Kanton Luzern. Damit soll eine wesentliche Lücke im Rechtssystem geschlossen werden, denn im Gegensatz zu Menschen, Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Anstalten, hat die nicht-menschliche Natur keine Rechtspersönlichkeit und keine Grundrechte.
„Ein gutes Gewässerschutzgesetz nützt nicht viel, wenn sich die Gewässer nicht darauf berufen können, weil ihnen die Rechtspersönlichkeit fehlt.“, so Mitinitiant Markus Schärli, Präsident des Vereins Rechtsperson Reuss, bei der Lancierung der Initiative am Ufer der Reuss. Ein Rechtssystem müsse gerecht sein, und das sei es nicht, wenn die nicht-menschliche Natur davon ausgeschlossen werde.
Angesichts des Artensterbens müssten wir aufs Neue eine Balance mit der Natur finden, so Mitinitiantin Rahel Estermann, Kantonsrätin der Grünen. «Dafür müssen wir sie anerkennen und ihr Rechte geben. Wir müssen unser menschen-zentriertes Weltbild neu justieren.» Und sie weist darauf hin, dass diese Idee, einem Gewässer Rechtspersönlichkeit zu verschaffen, sowohl in Spanien (Mar Menor) als auch in Neuseeland (Whanganui) bereits umgesetzt sei.
«Die Initiative bietet die Möglichkeit, unser Verhältnis zu unserem Lebensraum zu reflektieren», so Mitinitiant und Jurist Angelo Breda, Assistent an der Rechtsfakultät der Universität Luzern.
Die Idee, der Natur Rechte zu geben, ist nicht neu. Schon 1972 schlug der Richter und Rechtsprofessor Christopher Stone in einem wegweisenden Artikel in der Sothern California Law Review vor, dass auch Bäume Rechtspersönlichkeit und Grundrechte haben sollten.
In der Zwischenzeit hat die Vision auch im europäischen Raum Fahrt aufgenommen und wird intensiv in entsprechenden Netzwerken, wie dem «Netzwerk Rechte der Natur» oder der «Confluence of European Water Bodies» diskutiert. Auch der Natur- und Tierschutzverein Rechtsperson Reuss ist Teil dieser Netzwerke. Er setzt sich im Kanton Luzern dafür ein nicht-menschlichen Wesen Rechtspersönlichkeit und Grundrechte in der Verfassung zu verschaffen, um deren effektiven Schutz nachhaltig zu verbessern.
Kantonsrätin Rahel Estermann hat aus Sorge um unsere Ökosysteme diese Diskussion mit einer Anfrage im Jahr 2023 ins Kantonsparlament gebracht. Denn, so Estermann, das Verhältnis der Menschen zur Natur gehöre zu den zentralen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Die Reuss-Initiative ist der logische nächste Schritt, um sich dieser Herausforderung zu stellen.
Neben dem Verein Rechtsperson Reuss und den Grünen Luzern, wird die Reuss-Initiative auch vom Forum für Ethik und Ökologie unterstützt. «Wir müssen uns wieder mit der Natur verbinden, in Einklang mit ihr leben. Das gelingt uns nur, wenn wir sie auch im Rahmen unseres Rechtssystems als gleichwertiges Subjekt achten», sagt Hansruedi Aregger, Co-Präsident des Forums.
Unterstützung erhält die Initiative auch von den Klimagrosseltern Zentralschweiz, Sentience, Tier im Fokus, Netzwerk Rechte der Natur, Confluence of European Water Bodies, YERA Hub und Rights of Mother Earth.
„Ein gutes Gewässerschutzgesetz nützt nicht viel, wenn sich die Gewässer nicht darauf berufen können, weil ihnen die Rechtspersönlichkeit fehlt.“, so Mitinitiant Markus Schärli, Präsident des Vereins Rechtsperson Reuss, bei der Lancierung der Initiative am Ufer der Reuss. Ein Rechtssystem müsse gerecht sein, und das sei es nicht, wenn die nicht-menschliche Natur davon ausgeschlossen werde.
Angesichts des Artensterbens müssten wir aufs Neue eine Balance mit der Natur finden, so Mitinitiantin Rahel Estermann, Kantonsrätin der Grünen. «Dafür müssen wir sie anerkennen und ihr Rechte geben. Wir müssen unser menschen-zentriertes Weltbild neu justieren.» Und sie weist darauf hin, dass diese Idee, einem Gewässer Rechtspersönlichkeit zu verschaffen, sowohl in Spanien (Mar Menor) als auch in Neuseeland (Whanganui) bereits umgesetzt sei.
«Die Initiative bietet die Möglichkeit, unser Verhältnis zu unserem Lebensraum zu reflektieren», so Mitinitiant und Jurist Angelo Breda, Assistent an der Rechtsfakultät der Universität Luzern.
Die Idee, der Natur Rechte zu geben, ist nicht neu. Schon 1972 schlug der Richter und Rechtsprofessor Christopher Stone in einem wegweisenden Artikel in der Sothern California Law Review vor, dass auch Bäume Rechtspersönlichkeit und Grundrechte haben sollten.
In der Zwischenzeit hat die Vision auch im europäischen Raum Fahrt aufgenommen und wird intensiv in entsprechenden Netzwerken, wie dem «Netzwerk Rechte der Natur» oder der «Confluence of European Water Bodies» diskutiert. Auch der Natur- und Tierschutzverein Rechtsperson Reuss ist Teil dieser Netzwerke. Er setzt sich im Kanton Luzern dafür ein nicht-menschlichen Wesen Rechtspersönlichkeit und Grundrechte in der Verfassung zu verschaffen, um deren effektiven Schutz nachhaltig zu verbessern.
Kantonsrätin Rahel Estermann hat aus Sorge um unsere Ökosysteme diese Diskussion mit einer Anfrage im Jahr 2023 ins Kantonsparlament gebracht. Denn, so Estermann, das Verhältnis der Menschen zur Natur gehöre zu den zentralen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Die Reuss-Initiative ist der logische nächste Schritt, um sich dieser Herausforderung zu stellen.
Neben dem Verein Rechtsperson Reuss und den Grünen Luzern, wird die Reuss-Initiative auch vom Forum für Ethik und Ökologie unterstützt. «Wir müssen uns wieder mit der Natur verbinden, in Einklang mit ihr leben. Das gelingt uns nur, wenn wir sie auch im Rahmen unseres Rechtssystems als gleichwertiges Subjekt achten», sagt Hansruedi Aregger, Co-Präsident des Forums.
Unterstützung erhält die Initiative auch von den Klimagrosseltern Zentralschweiz, Sentience, Tier im Fokus, Netzwerk Rechte der Natur, Confluence of European Water Bodies, YERA Hub und Rights of Mother Earth.


