Die Natur hat in unserem Rechtssystem, im Gegensatz zu Menschen und Organisationen, weder Rechtspersönlichkeit noch Grundrechte. Die Interessen von Menschen und Unternehmen werden deshalb bei Konflikten nicht gleichberechtigt abgewogen. Für unsere Gewässer ist dies fatal.
Das wollen wir mit der Reuss-Initiative ändern. Auch Gewässer sollen Rechtspersönlichkeit und Grundrechte erhalten.
Die Schweiz ist zurecht stolz darauf, ein Wasserschloss zu sein. Gerade die Reuss ist für ganz viele Menschen, Tiere und Pflanzen, vom Gotthard bis nach Windisch, ein wichtiger Lebensraum. Die Reuss und die weiteren Gewässer unseres Kantons wollen wir als gesunde Ökosysteme schützen und stärken.
FRAGEN UND ANTWORTEN
Was bedeutet es, Rechtspersönlichkeit und Grundrechte zu haben?
Rechtspersönlichkeit zu haben heisst, über Rechte und Pflichten zu verfügen. Aus juristischer Sicht bedeutet dies, dass jemand mit Rechtspersönlichkeit (ein Mensch oder ein juristisches Konstrukt) beispielsweise die Möglichkeit hat, Verträge abzuschliessen, Eigentum zu besitzen oder vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden.
In unserem Rechtssystem sind natürliche Personen (Menschen) und juristische Personen (Organisationen wie z.B. eine GmbH, eine AG oder ein Verein, aber auch ein Zweckvermögen in Form einer Stiftung mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet.
Grundrechte schützen die Berechtigten in erster Linie vor Eingriffen durch den Staat. Greift der Staat in die durch die Grundrechte garantierten Ansprüche ein, muss zwischen den betroffenen Interessen der geschützten Person und den Interessen des Staats sorgfältig abgewogen werden.
Was ist ein Rechtssubjekt?
Unter einem Rechtssubjekt versteht man eine Einheit, die Träger von Rechten (und Pflichten) sein kann und damit rechtsfähig ist. Dazu gehören Menschen (natürliche Personen) und rechtliche Konstruktionen wie Vereine oder Aktiengesellschaften. Nur Rechtssubjekte können juristisch handlungsfähig sein (z.B. Verträge abschließen, klagen oder verklagt werden). Sie stehen damit den Rechtsobjekten (Sachen, Tiere, Forderungen) gegenüber, über die sie rechtlich verfügen können.
Warum braucht die nicht-menschliche Natur Rechtspersönlichkeit und Grundrechte?
Die Idee, der nicht-menschlichen Natur Persönlichkeitsrechte und Grundrechte in der Verfassung zuzuerkennen, mag zunächst ungewöhnlich erscheinen.
Aber ohne eigenständige Rechte bleibt die nicht-menschliche Natur eine Sache, die einzig den menschlichen Interessen dient. Sie hat keinen eigenen Wert, kann keine Interessen haben und ist der menschlichen Herrschaft unterworfen.
Schreibt man der nicht-menschlichen Natur Rechtspersönlichkeit und Grundrechte zu, so anerkennt man sie als eigenständiges Gegenüber, mit dem die Menschen und Unternehmungen in Beziehung treten. Man anerkennt, dass auch die nicht-menschliche Natur Interessen hat, achtet diese und nimmt im Umgang mit ihr Rücksicht darauf.
Früher profitierten nur reiche Männer von Rechten, später kamen auch Arme, Sklaven, Firmen, Frauen dazu: einzig die Natur wird heute noch ausgeschlossen. Für diesen Ausschluss aus unserem Rechtssystem gibt es keinen logischen Grund.
Welche philosophische Idee steht dahinter?
Unser Rechtssystem auf die nicht-menschliche Natur auszuweiten haben schon verschiedene Denkerinnen und Denker vorgeschlagen. Von westlichen Philosophen wie Bruno Latour, über amerikanische Juristen wie Christopher D. Stoen, bis hin zu indigenen Vertreterinnen wie Elisa Loncon, eine Mapuche aus Chile, und viele mehr. Was sie vereinigt: Die Idee, dass wir die ungerechtfertigte Ausbeutung der Natur und der daraus folgende schlechte Zustand der Natur – beispielsweise die massiv sinkende Artenvielfalt und zerstörte Ökosysteme – beenden müssen. Und das, indem wir auch unsere Sicht auf die Natur verändern. Sie nicht mehr nur als ausnutzbare Ressource ansehen, sondern als gleichberechtigter Teil des geteilten Ökosystems Erde, in dem wir gemeinsam leben und voneinander abhängig sind. Oft wird diese Veränderung der Perspektive auch beschrieben als Überwindung des Anthropozentrismus (Anthropozentrismus meint eine Perspektive mit dem Menschen als Mittelpunkt der Realität).
Wenn Gewässer Rechte bekommen, sollten sie nicht auch Pflichten haben?
Das Konzept der Rechtspersönlichkeit schliesst nicht nur die Möglichkeit von Rechten, sondern auch von Pflichten der Natur ein. Es stellt sich wie bei den Rechten die Frage, welche Pflichten für ein bestimmtes Rechtssubjekt sinnvoll sind: Ein Gewässer könnte beispielsweise dazu verpflichtet werden, eine Haftpflicht zu übernehmen, wenn er Schäden verursacht. Denkbar wäre beispielsweise eine Haftpflichtversicherung oder Rückstellungen aus Einkommen, das das Gewässer durch seine Leistungen erwirtschaftet. Wie diese Haftung und andere Pflichten der Gewässer ausgestaltet sind, überlässt die Initiative jedoch bewusst dem Gesetzgeber, um eine möglichst sachgerechte Regelung zu erreichen.
Warum sollten ausgerechnet die Gewässer mit Rechtspersönlichkeit und Grundrechten ausgestattet werden?
Das geltende Recht sieht ein Gewässer als eine Sache, die vom Menschen im eigenen Interesse genutzt werden kann. Gewässer bieten jedoch einen Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sie bilden für Menschen und Unternehmungen eine Ressource und damit eine wichtige Grundlage für das Leben.
Akzeptiert man, dass Gewässer komplexe Ökosysteme mit eigenem Wert sind und nicht nur den menschlichen und unternehmerischen Interessen dienen sollen, müssten sie in der Logik des Rechtssystems Rechtspersönlichkeit und Grundrechte haben.
Gewässer sind so wichtig für alle Lebewesen, dass sie eine ideale Grundlage für ein Umdenken in der Gesellschaft bilden.
Genügt der bestehende Umwelt- und Gewässerschutz nicht?
Die Gewässer wären durch die Gewässerschutzgesetze auf Bundes- und Kantonsebene gut geschützt. Das Problem liegt bei der Durchsetzung. Gesetze, das hat schon Hannah Arendt glasklar festgehalten, nützen nichts, wenn man nicht das Recht hat sich darauf zu berufen; das „Recht auf Rechte“, wie sie schreibt. [Quelle: Es gibt nur ein einziges Menschenrecht, in: Die Wandlung 4/1949, S. 754 ff.]
Deshalb brauchen die Gewässer in unserer Verfassung eine Rechtspersönlichkeit, damit die Gesetze auch durchgesetzt werden. Wir sollten gegenüber den Gewässern die gleiche Haltung einnehmen, wie gegenüber Menschen und Unternehmen. Sie haben Rechte, um Ihre Interessen wahrzunehmen – nicht einfach nur Schutzbestimmungen, die ihre Interessen schützen.
Heisst das, dass die Gewässer Menschenrechte erhalten sollen?
Nein, natürlich benötigen Gewässer ganz andere Grundrechte als Menschen. Gewässer erhalten Gewässerrechte.
Wasser (H2O) ist doch nur eine flüssige Masse; wie kann die Rechte haben?
Die Gewässer bestehen nicht nur aus Wasser. Sie bilden ein komplexes Ökosystem mit einem Uferbereich, belebt von einer Vielzahl nicht-menschlicher Lebewesen. Es ist das Gewässer als Ökosystem, welches Grundrechte und Rechtspersönlichkeit erhält.
Ist das nicht übertrieben und unrealistisch?
Die Idee, der Natur Rechte zu geben, ist nicht neu. Schon 1973 schlug der Richter und Rechtsprofessor Christopher Stone vor, dass auch Bäume Rechtspersönlichkeit und Grundrechte haben sollten. [Quelle: Should Trees have Standing? Toward Legal Rights for Natural Objects, in: Southern California Law Review 45/1972, S. 450 ff.]
Es geht nicht darum, der Natur mehr Rechte zu geben als dem Menschen, sondern darum, anzuerkennen, dass Mensch und Natur untrennbar miteinander verbunden sind und dies auch in unserem Rechtssystem abgebildet werden sollte.
Gibt es dazu Beispiele aus anderen Ländern?
2008 hat Ecuador als erstes Land der Welt Rechte der Natur in der Verfassung verankert. Im November 2025 wurden diese verfassungsmässigen Rechte in einer Referendumsabstimmung bestätigt. Ein sehr bekanntes Beispiel stammt aus Neuseeland: Der Whanganui-Fluss hat 2017 eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten. Als erstem Ökosystem in Europa wurde in Spanien der Lagune Mar Menor der Status einer Rechtsperson zugesprochen. Neuere Beispiele sind der Reissee (Pimadashkodeyong) in Ontario/Kanada oder der Titicacasee in Peru.
Wie will man wissen, was die Reuss und die anderen Gewässer wollen?
Die Sprache als Kommunikationsform ist nur eine unter vielen, die Menschen zur gegenseitigen Verständigung benutzen. So ziehen wir aus diversen Eindrücken Schlüsse darüber, was ein Tier, ein Baby, ein Unternehmen oder ein verselbstständigtes Vermögen (eine Stiftung) eigentlich möchte. Wir schliessen vom Verhalten auf das Interesse. So tun wir es auch bei der nicht-menschlichen Natur.
Als Minimalinteresse schreiben wir jedem Bioorganismus das Interesse zu, zu überleben und gesund zu bleiben. Deshalb verlangt die Initiative, dass die Grundrechte auf Existenz und ökologische Unversehrtheit der Gewässer in der Verfassung verankert werden.
Wer soll die Reuss und die anderen kantonalen öffentlichen Gewässer vertreten?
Gewässer können sich nicht selbst vertreten. Sie müssen vertreten werden. Grundsätzlich überlässt die Initiative die Ausgestaltung der Vertretung dem kantonalen Gesetzgeber, also dem Parlament. Verlangt wird lediglich, dass die Gewässer wirksam und unabhängig vertreten werden. Die Initiantinnen und Initianten könnten sich zum Beispiel vorstellen, dass die Vertretung durch eine unabhängige öffentlich-rechtliche Anstalt ausgeübt wird. Diese sollte mit unabhängigen Personen besetzt werden, welche ein grosses Fachwissen über die Bedürfnisse von Gewässern und ihren Bewohnern aufweisen, damit sie diese auch effektiv vertreten können.
Wenn die Gewässer vertreten werden, dann sind es ja doch wieder Menschen, welche entscheiden. Was bringt das?
Das ist richtig, allerdings üblich in unserem Rechtssystem. Viele können sich nicht direkt selbst für ihre Rechte einsetzen: Säuglinge zum Beispiel oder Firmen; auch öffentliche Anstalten wie die ETH oder die Universität werden von Menschen vertreten. Es ist für Menschen möglich, die Perspektive eines anderen Subjektes einzunehmen und in dessen Interesse zu handeln. Sich nicht selbst sprachlich äussern zu können, ist noch lange kein Grund, rechtlos zu sein.
Was passiert, wenn die Rechte des Flusses mit denjenigen von Menschen, resp. dem Staat kollidieren?
Es passiert das gleiche, wie wenn Rechte von Menschen und Unternehmen betroffen sind. Werden Grundrechte eingeschränkt, braucht es dafür eine gesetzliche Grundlage und ein hinreichendes Einschränkungs-Interesse. Ist beides gegeben, stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit, bei der die Eignung der staatlichen Massnahme und deren Erforderlichkeit geprüft wird. Zudem werden die betroffenen Interessen gegeneinander abgewogen.
Wieso der Gesetzgebungsauftrag?
Bezüglich der praktischen Umsetzung des Grundsatzentscheids, dass Gewässern Rechtspersönlichkeit und die genannten Grundrechtsansprüche auf Existenz und ökologische Unversehrtheit zukommen, stellen sich einige Fragen, für deren Beantwortung im demokratischen Rechtsstaat das Parlament zuständig ist.
Es braucht klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die festlegen, wie beispielsweise die Interessen der Gewässer eruiert werden oder wie das Ernennungsverfahren der Vertretung abläuft.
Indem sich der Anspruch selbst direkt auf die Verfassung stützt, die praktische Umsetzung mit den entsprechenden Vorgaben aber auf Gesetzesstufe zu regeln ist, kann einerseits sichergestellt werden, dass bei einer Annahme der Initiative dieser Grundsatzentscheid des Volkes respektiert wird. Andererseits besteht so die Möglichkeit, bei der praktischen Ausgestaltung alle Interessensgruppen in einem systematisierten Prozess anzuhören und darauf aufbauend eine Regelung zu gestalten, die sich gut in die bestehende Rechtsordnung eingliedern lässt.
Es gibt immer wieder Fischerinnen und Fischer, die behaupten, dass die phosphorarmen Seen zu sauber seien, und die Fische darum keine genügende Nahrungsgrundlage mehr hätten. Stimmt das?
Nein, gemäss Untersuchungen der Eawag (Wasserforschungsinstitut der ETH) ist es nicht zutreffend, dass die Fische in zu sauberen Seen ausgehungert werden. Gemäss Eawag-Sprecher Andri Bryner werden die Fische zwar nicht mehr so gross wie in den 70er- und 80er-Jahren, als sehr viel Phosphat in den Seen war. Sie würden aber in tieferen Seeregionen leben, da dort wieder genügend Sauerstoff vorhanden sei.
Bryner sagt auch: Um die Jahrtausendwende seien die Gewässer sogar noch sauberer gewesen als heute, «die Artenvielfalt war deshalb grösser als heute». Seither seien aber Arten wegen der Überdüngung verschwunden und auch mehr Phosphat würde sie nicht zurückholen. [Quelle: Wie das Phosphat-Verbot seit 30 Jahren die Gewässer verändert. srf, 12.7.2016
Viele Fischerinnen und Fischer haben deshalb die Reuss-Initiative unterzeichnet, weil sie wissen, dass nur sauberes Wasser einen gesunden und vielfältigen Fischbestand garantiert.
Wie sieht es mit den Kosten aus, wenn die Initiative angenommen wird?
Die Initiantinnen und Initianten der Initiative gehen davon aus, dass sich mit der Umsetzung der Initiative sehr viel Geld sparen lässt. Zwar wird die Umsetzung der Initiative etwas kosten, weil eine Vertretung der Gewässer eingesetzt werden muss. Aber es entstehen keine neuen Vorschriften mit Kostenfolgen. Es wird der bestehende Gewässerschutz gestärkt. Indem das Gewässerschutzgesetz eingehalten wird, können Millionen gespart werden. So werden für die Belüftung der Mittellandseen jedes Jahr hunderttausende von Franken ausgegeben. Und alleine das Phosphorprojekt, mit dem Ziel die durch die Landwirtschaft verursachten Schäden an den Mittellandseen zu reduzieren, hat seit der Jahrtausendwende rund 80 Millionen Franken gekostet. Auch die Ausfilterung von PFAS-Rückständen, welche die Grenzwerte überschreiten, erfordert kostspielige Massnahmen. Die Umsetzung der Initiative wird einen Bruchteil davon kosten.
Noch ein Gesetz mehr? Wollen wir alles überregulieren?
Grundsätzlich ist unsere Welt komplexer geworden. Vor zweihundert Jahren musste weder das Internet geregelt werden noch der Datenschutz. Auch Verkehrsregeln brauchte es nicht und niemand verlangte nach Grenzwerten von Chemikalien in Lebensmitteln.
Trotzdem sollten wir uns bei jeder gesetzlichen Regelung fragen, ob es diese braucht. Bei der Reuss-Initiative geht es jedoch nicht in erster Linie um neue gesetzliche Regeln, sondern darum, den Interessen der Gewässer-Ökosysteme, einen stärkeren juristischen Hebel zu verleihen. Damit die bestehenden Gesetze zum Schutz der Natur durchgesetzt und eingehalten werden.
Sind dann alle Gewässer Naturschutzgebiet? Darf man nach einem JA zur Initiative noch baden, fischen, Boot fahren?
Die Reuss-Initiative ändert nichts am Umfang von Naturschutzgebieten. Wo Menschen bisher schon baden, fischen, Boot fahren, können sie das auch nach der Annahme der Initiative tun.
Die Natur hat schon immer zum Gemeinwohl beigetragen und wird das auch weiterhin tun, indem sie für Lebewesen Lebensraum bietet. Was sich mit der Initiative ändert ist, dass die Gewässer sich wehren können, wenn sie in ihrer Existenz und ökologischen Unversehrtheit bedroht sind.
Was bringt die Initiative konkret?
Die starke Verschmutzung von Gewässern oder die Zerstörung von Gewässer-Lebensraum ist darauf zurückzuführen, dass Gesetze nicht eingehalten werden und – das ist der Knackpunkt – dann nichts passiert.
In der Regel kann in unserem Rechtssystem ein Mensch, ein Unternehmen, ein Verein klagen, wenn seine Rechte verletzt und Gesetze nicht eingehalten werden. Die Natur kann das nicht. Weil das alle wissen, passiert auch nichts, wenn die Gesetze verletzt werden, die sie schützen sollten.
Am offensichtlichsten ist das im Bereich des Gewässerschutzes bei der Verletzung von Artikel 6 des Gewässerschutzgesetzes. Dieser untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, in ein Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen. Das wird trotzdem gemacht. Und - das ist das fundamentale Problem – das betroffene Gewässer kann sich nicht wehren, kann die Verletzung nicht vor Gericht einklagen. Das Gewässer bleibt über Jahrzehnte verschmutzt.
Drei Beispiele, in denen der Gewässerschutz nicht genügend greift:
(1) PFAS, sogenannte «Ewigkeitschemikalien», werden in vielen Bereichen unseres Alltags – von Outdoor-Kleidern über Löschschaum bis hin zur Pfannen-Beschichtung – eingesetzt. Sie reichern sich in der Natur an, insbesondere in Gewässern, aber auch im menschlichen Körper. Die Natur kann sie nicht mehr abbauen. Sie schaden Menschen und natürlich Ökosystemen, wenn sie gewisse Grenzwerte überschreiten. So musste beispielsweise der Kanton Zug im November 2025 den Verkauf von Egli und Hechten aus dem Zugersee verbieten, da sie zu stark PFAS-belastet waren. Die Rechtspersönlichkeit für Luzerner Gewässer stärkt ihren Schutz gegen zu starke PFAS-Verunreinigungen.
(2) Es gibt immer noch Landwirtschaftsbetriebe, welche Dünger und Gülle im Bereich von Gewässern ausbringen, so dass diese verbotenerweise in die Gewässer gelangen. Deshalb sind die Mittellandseen seit Jahrzehnten überdüngt und Grundwasserquellen mit Pestiziden belastet. «Der Phosphoreintrag in die Mittellandseen, der mehrheitlich aus landwirtschaftlichen Flächen stammt, ist immer noch zu hoch. Um beim Baldeggersee die Anforderungen an den Sauerstoffgehalt am Seegrund zu erreichen und damit die Naturverlaichung der Felchen wieder zu ermöglichen, muss der heutige Phosphoreintrag aus dem Einzugsgebiet wesentlich reduziert werden.“ [Quelle: Bericht der kantonalen Verwaltung „Wassernutzung und Wasserversorgung im Kanton Luzern“, S.28 ]
Weitere Quellen:
Rösti kämpft für Pestizide. Das Wichtigste aus dem Bundeshaus. Republik 27.11.2025
Departement Rösti: Kein Grenzwert für hochgiftiges Insektizid, srf, 5.2.2025
Luzerner Gemeinde gehört zu den Pestizidhöllen, Zentralplus 9.2.2020
TFA im Grundwasser, BAFU, 4.8.2025
(3) Abwasserreinigungsanlagen sind nicht mehr in der Lage, die Siedlungsabwässer zu bewältigen. Einerseits können gewisse Stoffe gar nicht aus dem Abwasser herausgefiltert werden. Anderseits gelangt bei sehr starken Regenfällen Abwasser ungereinigt in die Gewässer, weil die Abwasserreinigungsanlagen die Menge an Wasser nicht bewältigen können. Die Gewässer sind dann so stark mit Fäkalien verschmutzt, dass sogar das Baden gefährlich wird. „Bei starkem Regen sind wir gezwungen, Abwasser in die Reuss zu leiten. Das passiert etwa 100 Mal im Jahr», sagt in einem Beitrag des Regionaljournals Zentralschweiz (srf) Alexander Kleiner, Leiter der ARA Buholz.
Quellen:
Schweizer Kläranlagen müssen Abwasser in Flüsse leiten, srf, 2.8.2024
Warnung gefordert: Badende erkranken an Reuss-Fäkalien. Zentralplus, 5.8.2025
In diesen Bereichen wird sich auf jeden Fall etwas ändern, sobald sich die Gewässer auf das Gewässerschutzgesetz berufen können. Die Verwaltung wird gezwungen, diese ungesetzlichen Zustände zu beheben.
Das wird vor allem für die Mittellandseen und die Gewässer, welche von der Einleitung von ungereinigten Abwässern oder PFAS-Ablagerungen betroffen sind, eine enorme Verbesserung bringen. Rechte für Gewässer sorgen aber auch dafür, dass die Prävention von Verschmutzungsereignissen gestärkt wird. Im letzten Jahrzehnt kam es im Kanton Luzern durchschnittlich zu 79 Fällen pro Jahr, mit verschiedenen Ursachen (Bautätigkeit, Landwirtschaft).
Quelle: https://www.radiocentral.ch/news/international/zahl-der-gewaesserverschmutzungen-2024-in-luzern-auf-vorjahreshoehe-159769647
Ein weiteres Beispiel ist der bauliche Umgang mit unseren Bächen und Flüssen. Diese werden drangsaliert, indem Restwassermengen und Uferzonen ignoriert werden. Das ist eine Katastrophe zum Beispiel für die Fische. Sie können nicht mehr Wandern, verlieren ihre Laichplätze, sterben aus. Rechte für Gewässer stärken in diesen Abwägungen die Interessen der Ökosysteme gegenüber anderen Interessen.
Die Reuss-Initiative hilft, mitden Gewässern sorgfältiger umzugehen, damit wir wieder stolz sein können auf das Wasserschloss Schweiz.
Wer steht hinter der Initiative?
Hinter dem Anliegen steht der Wunsch zahlreicher Luzernerinnen und Luzerner, der Natur eine Rechtspersönlichkeit und eigene Grundrechte zu geben, um sie als vollwertiges Mitglied unseres Rechtssystems zu begreifen. Dieser Wunsch hat zu einer immer grösser werdenden Bewegung in Europa geführt. In vielen Ländern wird heute für die Rechte der Natur im Allgemeinen und für die Rechte der Gewässer im Besonderen gekämpft. Auch der Verein Rechtsperson Reuss rechnet sich zu dieser Bewegung und hat zusammen mit anderen Organisationen die Idee der Reuss-Initiative konkretisiert. Sieben Vertreterinnen und Vertreter der engagierten Bevölkerung bilden das Initiativkomitee.
Weitere Organisationen aus Luzern und der Schweiz, unterstützen die Reuss-Initiative: Forum für Ethik und Ökologie, GRÜNE Luzern, Klimagrosseltern Zentralschweiz, Sentience, Tier im Fokus.
Welche Termine und Fristen gelten für die Reuss-Initiative?
Die Sammlung wurde am 26. April 2025 am Ufer der Reuss gestartet. Seit November 2025 hat das Initiativkomitee die notwendigen 5000 Unterschriften beisammen. Grundsätzlich wäre ein Jahr für das Sammeln zur Verfügung gestanden.
Nach der Einreichung der Initiative am 15. Januar 2026 vor dem Regierungsgebäude, wird der Regierungsrat gemäss § 141 Stimmrechtsgesetz StRG das Zustandekommen der Initiative feststellen.
Nachdem das Zustandekommen der Initiative veröffentlicht wurde, muss der Regierungsrat gemäss § 82b Kantonsratsgesetz innerhalb eines Jahres dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf für dessen Stellungnahme unterbreiten.
Der Kantonsrat hat dann wiederum rund ein Jahr Zeit, darauf zu reagieren und einen Entscheid zu fällen.
In der Regel dauert es somit rund 3 Jahre, bis eine Vorlage vor das Volk kommt.
Rechtspersönlichkeit zu haben heisst, über Rechte und Pflichten zu verfügen. Aus juristischer Sicht bedeutet dies, dass jemand mit Rechtspersönlichkeit (ein Mensch oder ein juristisches Konstrukt) beispielsweise die Möglichkeit hat, Verträge abzuschliessen, Eigentum zu besitzen oder vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden.
In unserem Rechtssystem sind natürliche Personen (Menschen) und juristische Personen (Organisationen wie z.B. eine GmbH, eine AG oder ein Verein, aber auch ein Zweckvermögen in Form einer Stiftung mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet.
Grundrechte schützen die Berechtigten in erster Linie vor Eingriffen durch den Staat. Greift der Staat in die durch die Grundrechte garantierten Ansprüche ein, muss zwischen den betroffenen Interessen der geschützten Person und den Interessen des Staats sorgfältig abgewogen werden.
Was ist ein Rechtssubjekt?
Unter einem Rechtssubjekt versteht man eine Einheit, die Träger von Rechten (und Pflichten) sein kann und damit rechtsfähig ist. Dazu gehören Menschen (natürliche Personen) und rechtliche Konstruktionen wie Vereine oder Aktiengesellschaften. Nur Rechtssubjekte können juristisch handlungsfähig sein (z.B. Verträge abschließen, klagen oder verklagt werden). Sie stehen damit den Rechtsobjekten (Sachen, Tiere, Forderungen) gegenüber, über die sie rechtlich verfügen können.
Warum braucht die nicht-menschliche Natur Rechtspersönlichkeit und Grundrechte?
Die Idee, der nicht-menschlichen Natur Persönlichkeitsrechte und Grundrechte in der Verfassung zuzuerkennen, mag zunächst ungewöhnlich erscheinen.
Aber ohne eigenständige Rechte bleibt die nicht-menschliche Natur eine Sache, die einzig den menschlichen Interessen dient. Sie hat keinen eigenen Wert, kann keine Interessen haben und ist der menschlichen Herrschaft unterworfen.
Schreibt man der nicht-menschlichen Natur Rechtspersönlichkeit und Grundrechte zu, so anerkennt man sie als eigenständiges Gegenüber, mit dem die Menschen und Unternehmungen in Beziehung treten. Man anerkennt, dass auch die nicht-menschliche Natur Interessen hat, achtet diese und nimmt im Umgang mit ihr Rücksicht darauf.
Früher profitierten nur reiche Männer von Rechten, später kamen auch Arme, Sklaven, Firmen, Frauen dazu: einzig die Natur wird heute noch ausgeschlossen. Für diesen Ausschluss aus unserem Rechtssystem gibt es keinen logischen Grund.
Welche philosophische Idee steht dahinter?
Unser Rechtssystem auf die nicht-menschliche Natur auszuweiten haben schon verschiedene Denkerinnen und Denker vorgeschlagen. Von westlichen Philosophen wie Bruno Latour, über amerikanische Juristen wie Christopher D. Stoen, bis hin zu indigenen Vertreterinnen wie Elisa Loncon, eine Mapuche aus Chile, und viele mehr. Was sie vereinigt: Die Idee, dass wir die ungerechtfertigte Ausbeutung der Natur und der daraus folgende schlechte Zustand der Natur – beispielsweise die massiv sinkende Artenvielfalt und zerstörte Ökosysteme – beenden müssen. Und das, indem wir auch unsere Sicht auf die Natur verändern. Sie nicht mehr nur als ausnutzbare Ressource ansehen, sondern als gleichberechtigter Teil des geteilten Ökosystems Erde, in dem wir gemeinsam leben und voneinander abhängig sind. Oft wird diese Veränderung der Perspektive auch beschrieben als Überwindung des Anthropozentrismus (Anthropozentrismus meint eine Perspektive mit dem Menschen als Mittelpunkt der Realität).
Wenn Gewässer Rechte bekommen, sollten sie nicht auch Pflichten haben?
Das Konzept der Rechtspersönlichkeit schliesst nicht nur die Möglichkeit von Rechten, sondern auch von Pflichten der Natur ein. Es stellt sich wie bei den Rechten die Frage, welche Pflichten für ein bestimmtes Rechtssubjekt sinnvoll sind: Ein Gewässer könnte beispielsweise dazu verpflichtet werden, eine Haftpflicht zu übernehmen, wenn er Schäden verursacht. Denkbar wäre beispielsweise eine Haftpflichtversicherung oder Rückstellungen aus Einkommen, das das Gewässer durch seine Leistungen erwirtschaftet. Wie diese Haftung und andere Pflichten der Gewässer ausgestaltet sind, überlässt die Initiative jedoch bewusst dem Gesetzgeber, um eine möglichst sachgerechte Regelung zu erreichen.
Warum sollten ausgerechnet die Gewässer mit Rechtspersönlichkeit und Grundrechten ausgestattet werden?
Das geltende Recht sieht ein Gewässer als eine Sache, die vom Menschen im eigenen Interesse genutzt werden kann. Gewässer bieten jedoch einen Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sie bilden für Menschen und Unternehmungen eine Ressource und damit eine wichtige Grundlage für das Leben.
Akzeptiert man, dass Gewässer komplexe Ökosysteme mit eigenem Wert sind und nicht nur den menschlichen und unternehmerischen Interessen dienen sollen, müssten sie in der Logik des Rechtssystems Rechtspersönlichkeit und Grundrechte haben.
Gewässer sind so wichtig für alle Lebewesen, dass sie eine ideale Grundlage für ein Umdenken in der Gesellschaft bilden.
Genügt der bestehende Umwelt- und Gewässerschutz nicht?
Die Gewässer wären durch die Gewässerschutzgesetze auf Bundes- und Kantonsebene gut geschützt. Das Problem liegt bei der Durchsetzung. Gesetze, das hat schon Hannah Arendt glasklar festgehalten, nützen nichts, wenn man nicht das Recht hat sich darauf zu berufen; das „Recht auf Rechte“, wie sie schreibt. [Quelle: Es gibt nur ein einziges Menschenrecht, in: Die Wandlung 4/1949, S. 754 ff.]
Deshalb brauchen die Gewässer in unserer Verfassung eine Rechtspersönlichkeit, damit die Gesetze auch durchgesetzt werden. Wir sollten gegenüber den Gewässern die gleiche Haltung einnehmen, wie gegenüber Menschen und Unternehmen. Sie haben Rechte, um Ihre Interessen wahrzunehmen – nicht einfach nur Schutzbestimmungen, die ihre Interessen schützen.
Heisst das, dass die Gewässer Menschenrechte erhalten sollen?
Nein, natürlich benötigen Gewässer ganz andere Grundrechte als Menschen. Gewässer erhalten Gewässerrechte.
Wasser (H2O) ist doch nur eine flüssige Masse; wie kann die Rechte haben?
Die Gewässer bestehen nicht nur aus Wasser. Sie bilden ein komplexes Ökosystem mit einem Uferbereich, belebt von einer Vielzahl nicht-menschlicher Lebewesen. Es ist das Gewässer als Ökosystem, welches Grundrechte und Rechtspersönlichkeit erhält.
Ist das nicht übertrieben und unrealistisch?
Die Idee, der Natur Rechte zu geben, ist nicht neu. Schon 1973 schlug der Richter und Rechtsprofessor Christopher Stone vor, dass auch Bäume Rechtspersönlichkeit und Grundrechte haben sollten. [Quelle: Should Trees have Standing? Toward Legal Rights for Natural Objects, in: Southern California Law Review 45/1972, S. 450 ff.]
Es geht nicht darum, der Natur mehr Rechte zu geben als dem Menschen, sondern darum, anzuerkennen, dass Mensch und Natur untrennbar miteinander verbunden sind und dies auch in unserem Rechtssystem abgebildet werden sollte.
Gibt es dazu Beispiele aus anderen Ländern?
2008 hat Ecuador als erstes Land der Welt Rechte der Natur in der Verfassung verankert. Im November 2025 wurden diese verfassungsmässigen Rechte in einer Referendumsabstimmung bestätigt. Ein sehr bekanntes Beispiel stammt aus Neuseeland: Der Whanganui-Fluss hat 2017 eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten. Als erstem Ökosystem in Europa wurde in Spanien der Lagune Mar Menor der Status einer Rechtsperson zugesprochen. Neuere Beispiele sind der Reissee (Pimadashkodeyong) in Ontario/Kanada oder der Titicacasee in Peru.
Wie will man wissen, was die Reuss und die anderen Gewässer wollen?
Die Sprache als Kommunikationsform ist nur eine unter vielen, die Menschen zur gegenseitigen Verständigung benutzen. So ziehen wir aus diversen Eindrücken Schlüsse darüber, was ein Tier, ein Baby, ein Unternehmen oder ein verselbstständigtes Vermögen (eine Stiftung) eigentlich möchte. Wir schliessen vom Verhalten auf das Interesse. So tun wir es auch bei der nicht-menschlichen Natur.
Als Minimalinteresse schreiben wir jedem Bioorganismus das Interesse zu, zu überleben und gesund zu bleiben. Deshalb verlangt die Initiative, dass die Grundrechte auf Existenz und ökologische Unversehrtheit der Gewässer in der Verfassung verankert werden.
Wer soll die Reuss und die anderen kantonalen öffentlichen Gewässer vertreten?
Gewässer können sich nicht selbst vertreten. Sie müssen vertreten werden. Grundsätzlich überlässt die Initiative die Ausgestaltung der Vertretung dem kantonalen Gesetzgeber, also dem Parlament. Verlangt wird lediglich, dass die Gewässer wirksam und unabhängig vertreten werden. Die Initiantinnen und Initianten könnten sich zum Beispiel vorstellen, dass die Vertretung durch eine unabhängige öffentlich-rechtliche Anstalt ausgeübt wird. Diese sollte mit unabhängigen Personen besetzt werden, welche ein grosses Fachwissen über die Bedürfnisse von Gewässern und ihren Bewohnern aufweisen, damit sie diese auch effektiv vertreten können.
Wenn die Gewässer vertreten werden, dann sind es ja doch wieder Menschen, welche entscheiden. Was bringt das?
Das ist richtig, allerdings üblich in unserem Rechtssystem. Viele können sich nicht direkt selbst für ihre Rechte einsetzen: Säuglinge zum Beispiel oder Firmen; auch öffentliche Anstalten wie die ETH oder die Universität werden von Menschen vertreten. Es ist für Menschen möglich, die Perspektive eines anderen Subjektes einzunehmen und in dessen Interesse zu handeln. Sich nicht selbst sprachlich äussern zu können, ist noch lange kein Grund, rechtlos zu sein.
Was passiert, wenn die Rechte des Flusses mit denjenigen von Menschen, resp. dem Staat kollidieren?
Es passiert das gleiche, wie wenn Rechte von Menschen und Unternehmen betroffen sind. Werden Grundrechte eingeschränkt, braucht es dafür eine gesetzliche Grundlage und ein hinreichendes Einschränkungs-Interesse. Ist beides gegeben, stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit, bei der die Eignung der staatlichen Massnahme und deren Erforderlichkeit geprüft wird. Zudem werden die betroffenen Interessen gegeneinander abgewogen.
Wieso der Gesetzgebungsauftrag?
Bezüglich der praktischen Umsetzung des Grundsatzentscheids, dass Gewässern Rechtspersönlichkeit und die genannten Grundrechtsansprüche auf Existenz und ökologische Unversehrtheit zukommen, stellen sich einige Fragen, für deren Beantwortung im demokratischen Rechtsstaat das Parlament zuständig ist.
Es braucht klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die festlegen, wie beispielsweise die Interessen der Gewässer eruiert werden oder wie das Ernennungsverfahren der Vertretung abläuft.
Indem sich der Anspruch selbst direkt auf die Verfassung stützt, die praktische Umsetzung mit den entsprechenden Vorgaben aber auf Gesetzesstufe zu regeln ist, kann einerseits sichergestellt werden, dass bei einer Annahme der Initiative dieser Grundsatzentscheid des Volkes respektiert wird. Andererseits besteht so die Möglichkeit, bei der praktischen Ausgestaltung alle Interessensgruppen in einem systematisierten Prozess anzuhören und darauf aufbauend eine Regelung zu gestalten, die sich gut in die bestehende Rechtsordnung eingliedern lässt.
Es gibt immer wieder Fischerinnen und Fischer, die behaupten, dass die phosphorarmen Seen zu sauber seien, und die Fische darum keine genügende Nahrungsgrundlage mehr hätten. Stimmt das?
Nein, gemäss Untersuchungen der Eawag (Wasserforschungsinstitut der ETH) ist es nicht zutreffend, dass die Fische in zu sauberen Seen ausgehungert werden. Gemäss Eawag-Sprecher Andri Bryner werden die Fische zwar nicht mehr so gross wie in den 70er- und 80er-Jahren, als sehr viel Phosphat in den Seen war. Sie würden aber in tieferen Seeregionen leben, da dort wieder genügend Sauerstoff vorhanden sei.
Bryner sagt auch: Um die Jahrtausendwende seien die Gewässer sogar noch sauberer gewesen als heute, «die Artenvielfalt war deshalb grösser als heute». Seither seien aber Arten wegen der Überdüngung verschwunden und auch mehr Phosphat würde sie nicht zurückholen. [Quelle: Wie das Phosphat-Verbot seit 30 Jahren die Gewässer verändert. srf, 12.7.2016
Viele Fischerinnen und Fischer haben deshalb die Reuss-Initiative unterzeichnet, weil sie wissen, dass nur sauberes Wasser einen gesunden und vielfältigen Fischbestand garantiert.
Wie sieht es mit den Kosten aus, wenn die Initiative angenommen wird?
Die Initiantinnen und Initianten der Initiative gehen davon aus, dass sich mit der Umsetzung der Initiative sehr viel Geld sparen lässt. Zwar wird die Umsetzung der Initiative etwas kosten, weil eine Vertretung der Gewässer eingesetzt werden muss. Aber es entstehen keine neuen Vorschriften mit Kostenfolgen. Es wird der bestehende Gewässerschutz gestärkt. Indem das Gewässerschutzgesetz eingehalten wird, können Millionen gespart werden. So werden für die Belüftung der Mittellandseen jedes Jahr hunderttausende von Franken ausgegeben. Und alleine das Phosphorprojekt, mit dem Ziel die durch die Landwirtschaft verursachten Schäden an den Mittellandseen zu reduzieren, hat seit der Jahrtausendwende rund 80 Millionen Franken gekostet. Auch die Ausfilterung von PFAS-Rückständen, welche die Grenzwerte überschreiten, erfordert kostspielige Massnahmen. Die Umsetzung der Initiative wird einen Bruchteil davon kosten.
Noch ein Gesetz mehr? Wollen wir alles überregulieren?
Grundsätzlich ist unsere Welt komplexer geworden. Vor zweihundert Jahren musste weder das Internet geregelt werden noch der Datenschutz. Auch Verkehrsregeln brauchte es nicht und niemand verlangte nach Grenzwerten von Chemikalien in Lebensmitteln.
Trotzdem sollten wir uns bei jeder gesetzlichen Regelung fragen, ob es diese braucht. Bei der Reuss-Initiative geht es jedoch nicht in erster Linie um neue gesetzliche Regeln, sondern darum, den Interessen der Gewässer-Ökosysteme, einen stärkeren juristischen Hebel zu verleihen. Damit die bestehenden Gesetze zum Schutz der Natur durchgesetzt und eingehalten werden.
Sind dann alle Gewässer Naturschutzgebiet? Darf man nach einem JA zur Initiative noch baden, fischen, Boot fahren?
Die Reuss-Initiative ändert nichts am Umfang von Naturschutzgebieten. Wo Menschen bisher schon baden, fischen, Boot fahren, können sie das auch nach der Annahme der Initiative tun.
Die Natur hat schon immer zum Gemeinwohl beigetragen und wird das auch weiterhin tun, indem sie für Lebewesen Lebensraum bietet. Was sich mit der Initiative ändert ist, dass die Gewässer sich wehren können, wenn sie in ihrer Existenz und ökologischen Unversehrtheit bedroht sind.
Was bringt die Initiative konkret?
Die starke Verschmutzung von Gewässern oder die Zerstörung von Gewässer-Lebensraum ist darauf zurückzuführen, dass Gesetze nicht eingehalten werden und – das ist der Knackpunkt – dann nichts passiert.
In der Regel kann in unserem Rechtssystem ein Mensch, ein Unternehmen, ein Verein klagen, wenn seine Rechte verletzt und Gesetze nicht eingehalten werden. Die Natur kann das nicht. Weil das alle wissen, passiert auch nichts, wenn die Gesetze verletzt werden, die sie schützen sollten.
Am offensichtlichsten ist das im Bereich des Gewässerschutzes bei der Verletzung von Artikel 6 des Gewässerschutzgesetzes. Dieser untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, in ein Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen. Das wird trotzdem gemacht. Und - das ist das fundamentale Problem – das betroffene Gewässer kann sich nicht wehren, kann die Verletzung nicht vor Gericht einklagen. Das Gewässer bleibt über Jahrzehnte verschmutzt.
Drei Beispiele, in denen der Gewässerschutz nicht genügend greift:
(1) PFAS, sogenannte «Ewigkeitschemikalien», werden in vielen Bereichen unseres Alltags – von Outdoor-Kleidern über Löschschaum bis hin zur Pfannen-Beschichtung – eingesetzt. Sie reichern sich in der Natur an, insbesondere in Gewässern, aber auch im menschlichen Körper. Die Natur kann sie nicht mehr abbauen. Sie schaden Menschen und natürlich Ökosystemen, wenn sie gewisse Grenzwerte überschreiten. So musste beispielsweise der Kanton Zug im November 2025 den Verkauf von Egli und Hechten aus dem Zugersee verbieten, da sie zu stark PFAS-belastet waren. Die Rechtspersönlichkeit für Luzerner Gewässer stärkt ihren Schutz gegen zu starke PFAS-Verunreinigungen.
(2) Es gibt immer noch Landwirtschaftsbetriebe, welche Dünger und Gülle im Bereich von Gewässern ausbringen, so dass diese verbotenerweise in die Gewässer gelangen. Deshalb sind die Mittellandseen seit Jahrzehnten überdüngt und Grundwasserquellen mit Pestiziden belastet. «Der Phosphoreintrag in die Mittellandseen, der mehrheitlich aus landwirtschaftlichen Flächen stammt, ist immer noch zu hoch. Um beim Baldeggersee die Anforderungen an den Sauerstoffgehalt am Seegrund zu erreichen und damit die Naturverlaichung der Felchen wieder zu ermöglichen, muss der heutige Phosphoreintrag aus dem Einzugsgebiet wesentlich reduziert werden.“ [Quelle: Bericht der kantonalen Verwaltung „Wassernutzung und Wasserversorgung im Kanton Luzern“, S.28 ]
Weitere Quellen:
Rösti kämpft für Pestizide. Das Wichtigste aus dem Bundeshaus. Republik 27.11.2025
Departement Rösti: Kein Grenzwert für hochgiftiges Insektizid, srf, 5.2.2025
Luzerner Gemeinde gehört zu den Pestizidhöllen, Zentralplus 9.2.2020
TFA im Grundwasser, BAFU, 4.8.2025
(3) Abwasserreinigungsanlagen sind nicht mehr in der Lage, die Siedlungsabwässer zu bewältigen. Einerseits können gewisse Stoffe gar nicht aus dem Abwasser herausgefiltert werden. Anderseits gelangt bei sehr starken Regenfällen Abwasser ungereinigt in die Gewässer, weil die Abwasserreinigungsanlagen die Menge an Wasser nicht bewältigen können. Die Gewässer sind dann so stark mit Fäkalien verschmutzt, dass sogar das Baden gefährlich wird. „Bei starkem Regen sind wir gezwungen, Abwasser in die Reuss zu leiten. Das passiert etwa 100 Mal im Jahr», sagt in einem Beitrag des Regionaljournals Zentralschweiz (srf) Alexander Kleiner, Leiter der ARA Buholz.
Quellen:
Schweizer Kläranlagen müssen Abwasser in Flüsse leiten, srf, 2.8.2024
Warnung gefordert: Badende erkranken an Reuss-Fäkalien. Zentralplus, 5.8.2025
In diesen Bereichen wird sich auf jeden Fall etwas ändern, sobald sich die Gewässer auf das Gewässerschutzgesetz berufen können. Die Verwaltung wird gezwungen, diese ungesetzlichen Zustände zu beheben.
Das wird vor allem für die Mittellandseen und die Gewässer, welche von der Einleitung von ungereinigten Abwässern oder PFAS-Ablagerungen betroffen sind, eine enorme Verbesserung bringen. Rechte für Gewässer sorgen aber auch dafür, dass die Prävention von Verschmutzungsereignissen gestärkt wird. Im letzten Jahrzehnt kam es im Kanton Luzern durchschnittlich zu 79 Fällen pro Jahr, mit verschiedenen Ursachen (Bautätigkeit, Landwirtschaft).
Quelle: https://www.radiocentral.ch/news/international/zahl-der-gewaesserverschmutzungen-2024-in-luzern-auf-vorjahreshoehe-159769647
Ein weiteres Beispiel ist der bauliche Umgang mit unseren Bächen und Flüssen. Diese werden drangsaliert, indem Restwassermengen und Uferzonen ignoriert werden. Das ist eine Katastrophe zum Beispiel für die Fische. Sie können nicht mehr Wandern, verlieren ihre Laichplätze, sterben aus. Rechte für Gewässer stärken in diesen Abwägungen die Interessen der Ökosysteme gegenüber anderen Interessen.
Die Reuss-Initiative hilft, mitden Gewässern sorgfältiger umzugehen, damit wir wieder stolz sein können auf das Wasserschloss Schweiz.
Wer steht hinter der Initiative?
Hinter dem Anliegen steht der Wunsch zahlreicher Luzernerinnen und Luzerner, der Natur eine Rechtspersönlichkeit und eigene Grundrechte zu geben, um sie als vollwertiges Mitglied unseres Rechtssystems zu begreifen. Dieser Wunsch hat zu einer immer grösser werdenden Bewegung in Europa geführt. In vielen Ländern wird heute für die Rechte der Natur im Allgemeinen und für die Rechte der Gewässer im Besonderen gekämpft. Auch der Verein Rechtsperson Reuss rechnet sich zu dieser Bewegung und hat zusammen mit anderen Organisationen die Idee der Reuss-Initiative konkretisiert. Sieben Vertreterinnen und Vertreter der engagierten Bevölkerung bilden das Initiativkomitee.
Weitere Organisationen aus Luzern und der Schweiz, unterstützen die Reuss-Initiative: Forum für Ethik und Ökologie, GRÜNE Luzern, Klimagrosseltern Zentralschweiz, Sentience, Tier im Fokus.
Welche Termine und Fristen gelten für die Reuss-Initiative?
Die Sammlung wurde am 26. April 2025 am Ufer der Reuss gestartet. Seit November 2025 hat das Initiativkomitee die notwendigen 5000 Unterschriften beisammen. Grundsätzlich wäre ein Jahr für das Sammeln zur Verfügung gestanden.
Nach der Einreichung der Initiative am 15. Januar 2026 vor dem Regierungsgebäude, wird der Regierungsrat gemäss § 141 Stimmrechtsgesetz StRG das Zustandekommen der Initiative feststellen.
Nachdem das Zustandekommen der Initiative veröffentlicht wurde, muss der Regierungsrat gemäss § 82b Kantonsratsgesetz innerhalb eines Jahres dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf für dessen Stellungnahme unterbreiten.
Der Kantonsrat hat dann wiederum rund ein Jahr Zeit, darauf zu reagieren und einen Entscheid zu fällen.
In der Regel dauert es somit rund 3 Jahre, bis eine Vorlage vor das Volk kommt.